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Egal, wo in der Stadt... ...wir finden meist den Schuldner

... nur Vorteile!

Mit unseren über 30 Jahren Erfahrung (zugelassen seit 1978) garantieren wir:

Für den Gläubiger keine Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte, Gerichtsvollzieher u.a. im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsverfahren und in der Zwangsvollstreckung, auch bei Misserfolg.

Die Kosten übernimmt WFL Inkasso - die Kosten trägt der Schuldner.

Dafür übergeben Sie uns den Inkassofall zur Bearbeitung und für mindestens drei Jahre zur Zwangsvollstreckung.
Im Erfolgsfall berechnen wir Ihnen 20 % vor Beginn der Zwangsvollstreckung. Ab dem Beginn der Zwangsvollstreckung (=Eingang des Schuldtitels bei uns) erhöht sich unsere Provision auf 50 %. Zahlungseingänge werden in der gesetzlich vorgesehenen Weise errechnet.

Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie den Schuldtitel abfordern; es wird Ihnen nichts berechnet.

WICHTIG: Unsere Garantie auf Übernahme der Kosten für Gericht und Rechtsanwälte gilt nicht bei strittigen Verfahren. Das ist immer dann der Fall, wenn Ihr Schuldner der Forderung (dem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid) widerspricht und im anderen Fall sind lediglich die anfallenden Gerichtskosten zur Titulierung der Forderung vom Gläubiger zu tragen. 

Sie können unsere GARANTIE gerne wörtlich nehmen und uns natürlich beim Wort! Bis es vielleicht so endet!

 

 Ein Schuldner auf dem Weg zur Gerichtsvorführung